Konfirmandenzeit im Gemeinschaftlichen Pfarramt
Alle Konfirmandinnen und Konfirmanden aus den Gemeinschaftlichen Pfarramt Wesertal können wahlweise am sogenannte Camp-Modell der Kirchengemeinden Hessisch Oldendorf und Großenwieden oder am Freizeit-Block-Modell der Kirchengemeinden Fischbeck und Weibeck-Krückeberg teilnehmen. (Das Pfarramt erstellt hierfür ein generelles Dimissoriale.)
Für die Konfirmandinnen und Konfirmanden beider Modelle wird folgendes vereinbart:
Die Konfirmanden der Gemeinden werden insgesamt mindestens 70 Stunden unterrichtet.
Alle Konfirmanden sollen verbindlich eine Einheit zum Kennenlernen in ihrer Heimatgemeinde besuchen. Zu dieser Einheit kommen Teilnehmende aus beiden Modellen in ihrer Gemeinde zusammen. Das Pfarramt bemüht sich, die Treffen auf einen Termin zu legen.
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden werden unabhängig von etwaigen Begrüßungsgottesdiensten in ihrer Heimatgemeinde im Gottesdienst vorgestellt.
Alle Konfirmanden sollen sowohl an der Konfi-CONvention des Kirchenkreises, als auch an der Wesertaljugendnacht des Gemeinschaftlichen Pfarramtes teilnehmen.
Die Konfirmationen sollen in der Regel in der Kirche der Heimatgemeinde erfolgen, wenn es mindestens 3 Personen sind (Ausnahmen sind möglich). Die Konfirmation mit der Gruppe außerhalb der Heimatgemeinde bleibt grundsätzlich möglich.
Alle Konfirmandinnen und Konfirmanden müssen im ersten Jahr mindestens 15 Gottesdienste besuchen. Dazu gehören die Jugendgottesdienste im Gemeinschaftlichen Pfarramt, Gottesdienste im Konfi-Camp bzw. bei der Konfirmandenfreizeit, sowie weitere, besonders empfohlene (jugendgerechte) Gottesdienste im Kirchenjahr. Sollten die geforderten 15 Gottesdienste nicht besucht worden sein, entscheidet das Pfarramt in Absprache mit dem Kirchenvorstand der Heimatgemeinde über eine Wiederholung des Konfirmandenjahres.
Im zweiten Konfirmandenjahr sind mindestens 15 „normale“ Gemeindegottesdienste zu besuchen, die Anwesenheitskontrolle erfolgt durch die Teilnahme am Konfigodiquiz mit dem dazugehörigen Punktesystem.
Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist in bzw. für alle Gemeinden verbindliche Voraussetzung für die Konfirmation. In Konfliktfällen wird wiederum das Pfarramt in Absprache mit dem Kirchenvorstand über das weitere Vorgehen entscheiden