
Im unserem Kirchengemeindeverband „Kirche im Wesertal“ (Deckbergen, Großenwieden, Hessisch Oldendorf, Fischbeck, Weibeck-Krückeberg und Segelhorst) ist ein gemeinsames Modell für die Konfirmandenzeit eingeführt worden. An diesem Modell sind Teamer:innen maßgeblich mitbeteiligt, die Gesamtverantwortung liegt bei Pastorin Miriam Folkerts.
Grundlage dieses Modells ist die Überzeugung, dass die Konferzeit eine prägende Lebensphase ist, die jungen Menschen Raum zum Wachsen, zur Glaubensbildung und zum Hineinkommen in kirchliche Gemeinschaft bietet. Dafür braucht es verlässliche Beziehungen, feste Gruppen, klare Orte und ausreichend Zeit.
Die Konferzeit findet als gemeinsames Modell im Kirchengemeindeverband statt. Er wird an den Standorten Hessisch Oldendorf und Fischbeck durchgeführt, solange die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen sowie die Anmeldezahlen dies ermöglichen. Jede Gruppe hat dabei einen festen Ort als Bezugspunkt. Die Konferstunden finden in der Regel alle 6–8 Wochen freitags von 15:30 bis 19:30 Uhr statt.
Im Rahmen der Konferzeit finden zwei mehrtägige Konferfreizeiten in Möllenbeck statt. Alle Konfirmand*innen nehmen zudem verpflichtend an der Konfi-CONVENTION des Kirchenkreises sowie an der Wesertaljugendnacht des Gemeinschaftlichen Pfarramtes teil.
Der Unterrichtsumfang beträgt insgesamt mindestens 70 Stunden.
Im ersten Konferjahr sind mindestens 15 Gottesdienste zu besuchen, darunter insbesondere Jugendgottesdienste im Gemeinschaftlichen Pfarramt, Gottesdienste auf Freizeiten sowie weitere empfohlene jugendgerechte Gottesdienste im Kirchenjahr. Werden diese nicht erreicht, entscheidet das Pfarramt in Absprache mit dem Kirchenvorstand der Heimatgemeinde über eine mögliche Wiederholung des Konferjahres.
Im zweiten Konferjahr sind mindestens 15 weitere Gemeindegottesdienste zu besuchen. Die Erfassung erfolgt über das Konfi-Godi-Quiz mit Punktesystem. Die regelmäßige Gottesdienstteilnahme ist verbindliche Voraussetzung für die Konfirmation. In Konfliktfällen entscheiden Pfarramt und Kirchenvorstand gemeinsam über das weitere Vorgehen.
Die Konfirmandinnen entscheiden selbst über ihren Konfirmationsort. Die Konfirmation kann in der Heimatgemeinde stattfinden, sofern dort mindestens drei Konfirmand:innen konfirmiert werden. Abweichungen sowie Konfirmationen in einer anderen Gemeinde oder in einer gemeinsamen Gruppe bleiben grundsätzlich möglich.


